terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten
für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners
widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
GPM-German Pumps and Motors GmbH
(im folgenden kurz GPM genannt),
ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich aller eventuellen Anlagen
mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern
oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen
alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber
unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe
seine Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung
Die Standard-Zahlungsbedingungen von GPM sind 14 Tage 2% / 30 Tage netto.
Abweichende Zahlungsbedingungen müssen mit GPM
ausdrücklich vereinbart werden.
Bei nicht vereinbarten Zahlungsverzögerungen stellen wir Verzugszinsen in Rechnung.
Es gibt keine Mindestbestellmenge.
Alle unsere Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer,
diese wird getrennt ausgewiesen.
Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen
werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

4. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten werden mit dem Kunden individuell vereinbart.
GPM bemüht sich die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten.
Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt,
Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige
von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist,
wird die Frist angemessen verlängert.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der
Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu
setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung
oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers
oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten,
sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung,
auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma GPM vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen.
Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum).
Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von
Sonderverkaufsaktionen.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch GPM auf den Käufer über.

7. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnimmt der Kunde bitte
der Bedienungsanleitung bzw. den Produktinformationen.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel
und Beschaffenheit zu untersuchen.
Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung
schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel.
Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung,
ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
GPM hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung.
Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Im Allgemeinen strebt GPM eine kulante Abwicklung von Gewährleistungen an.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma GPM.

9. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage
gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von GPM.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.